Bauvoranfrage
Keine Lust auf abgelehnte Baugenehmigungen? Go for Bauvoranfrage gemäß § 72 LBauO iVm. §§ 58 und 60 LBauO erhalte gegen einen niedrigen, dreistelligen Betrag ein gutes Gefühl für den folgenden Bauantrag.
Auch wenn man am liebsten sofort loslegen möchte, gilt in unserem Land: Kaum ein Haus ohne Baugenehmigung. Die ist mit wahrnehmbaren Kosten verbunden, dauert gegebenenfalls lange und kann auch abgelehnt werden, wenn man nicht streng nach Bebauungsplan baut. Da wir das alles nicht wollen und der Plan in ein paar Punkten von den baurechtlichen Vorstellungen aus den 1970er Jahren abweicht, haben wir uns für den Weg der Bauvoranfrage entschieden. Das geht auf dem „kleinen“ Dienstweg und kann vom Bauherren selbst gemacht werde. Bevor man viel Geld in detaillierte Planungen und Gebührenbescheide investiert, kann man mit der Bauvoranfrage die zu klärenden Fragen möglichst unmissverständlich formulieren und bei ähnlich gelagerten Fällen aus der Nachbarschaft (im selben Plan-Geltungsbereich!) das Ganze auch noch mit Beispielen unterfüttern.
Nach ein paar Wochen und einer Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses haben wir dann den Bescheid erhalten, dass unsere gewünschten Abweichungen vom Bebauungsplan – gerade auch wegen Vergleichsfällen aus der Nachbarschaft – genehmigt werden. Diese detaillierte Prüfung muss also nicht mehr im Bauantragsverfahren durchgeführt werden und gibt ein gutes Stück Verlässlichkeit und hoffentlich auch Zeiterstparnis, da der Bescheid für die Behörde bindend ist.
Unser Bauprojekt ist also grundsätzlich genehmigungsfähig! Nächster Schritt: Baugenehmigung beantragen.



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